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Jetzt Mietsparer werden!

Können auch wir Mietsparer werden?

OB RENTNER, SINGLE ODER PAAR - ALLE WÄREN GERNE MIETSPARER

Es gibt eine Grundvoraussetzung, ob man Mietsparer werden kann oder nicht: die Wohnung, in die man einziehen möchte, muss vor Baubeginn beim Freistaat Bayern als „Mietsparer“-Objekt „angemeldet“ werden. Das ist beispielsweise bei aktuell 66 Wohnungen im Goethe+ der Fall.

Die persönlichen Voraussetzungen, ob man Mietsparer werden kann, stellen wir Ihnen hier anhand unserer fiktiven Personen vor. Mit Beispielen erklärt es sich leichter.

 

HELGA UND RAINER KRUG, RENTNER

IHR JETZIGES LEBEN

  • Sie leben seit langem in einem kleinen Reihenhaus mit Garten
  • Sie ist 50% schwerbehindert, was äußerlich nicht erkennbar ist
  • Sie haben eine kleine Rente, Helga hat noch einen Minijob
  • Ihr erwachsener Sohn hat dank Bafög studiert

IHR WUNSCH

  • Eine sichere Wohnsituation für das restliche Leben ohne Angst vor Kündigung
  • Stadtnähe
  • Aufzug und Balkon
  • Sich nicht mehr um Reparaturen etc. kümmern müssen
  • Moderne 2-3-Zimmer-Wohnung

IHRE SORGEN

  • Ihr Vermieter ist schon etwas älter und sie wissen nicht, wie lange sie noch im Haus bleiben können
  • Die Arbeit in Haus und Garten wird allmählich zu viel

KÖNNTEN SIE MIETSPARER WERDEN?

Ja! Denn von ihrem Haushaltseinkommen werden Werbungskosten, ein Pauschalbetrag für Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern sowie ein Freibetrag aufgrund Helgas Schwerbehinderung abgezogen. Das bereinigte Haushaltseinkommen, also das Haushaltseinkommen NACH allen Abzügen von Ehepaar Krug liegt damit innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

INES UND HEINZ SCHMITT, EHEPAAR

IHR JETZIGES LEBEN

  • Sie leben in einer 4-Zimmer-Wohnung im Obergeschoss bei einem privaten Vermieter
  • Beide Töchter sind aus dem Haus, die eine hat dank Bafög studiert, die andere machte eine Ausbildung
  • Ines und Heinz arbeiten beide in Vollzeit

IHR WUNSCH

  • Zentrumsnah wohnen
  • Balkon, Garage und Aufzug
  • 3-Zimmer-Wohnung, die barrierefrei ist

IHRE SORGEN

  • Wohnung ist zu groß und liegt im Obergeschoss
  • Heinz hat gesundheitliche Probleme
  • Angst vor Kündigung wegen Eigenbedarf, da der Vermieter Kinder im jungen Erwachsenenalter hat

KÖNNTEN SIE MIETSPARER WERDEN?

Ja! Denn nach Abzug von Werbungskosten, einem Pauschalbetrag für Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge liegt das  bereinigte Haushaltseinkommen von Ehepaar Schmitt innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

ANJA UND MICHAEL MÜLLER

IHR JETZIGES LEBEN

  • Sie leben in einer gemütlichen 72m², 3-Zimmer-Wohnung bei einem privaten Vermieter
  • Beide arbeiten, sie in Teilzeit, er in Vollzeit 
  • Sie sind seit 2019 verheiratet

IHR WUNSCH

  • Größere Wohnung mit 2 Kinderzimmer
  • Sicherheit, lang in der Wohnung zu bleiben
  • Mehr finanziellen Spielraum

IHRE SORGEN

  • Miete ist sehr hoch
  • Haben die Suche aufgegeben, weil es kaum oder viel zu teure Wohnungen gibt

KÖNNTEN SIE MIETSPARER WERDEN?

Ja! Denn von ihrem Haushaltseinkommen werden Werbungskosten, ein Pauschalbetrag für Steuern, Kranken-/ Pflegeversicherung und Altersvorsorge sowie ein Freibetrag für Ehepaare, die nicht länger als 7 Jahre verheiratet sind, abgezogen. Das bereinigte Haushaltseinkommen von Familie Müller liegt damit innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

JAKOB MAIER

SEIN JETZIGES LEBEN

  • Er lebt in einer kleinen Wohnung in der Stadt
  • Sportlich viel unterwegs, deswegen muss daheim alles praktisch sein
  • Arbeitet in Vollzeit als Verkäufer im Sportladen

SEIN WUNSCH

  • Zentrumsnah wohnen
  • Balkon, Garage und Aufzug
  • Moderne 2-Zimmer-Wohnung

SEINE SORGE

  • Er braucht schnell eine neue Wohnung, da ihm wegen Eigenbedarf gekündigt wurde
  • Er mag den ganzen Aufwand der Wohnungssuche nicht
  • Hat eine kleine Tochter, für die er monatlich Unterhalt zahlt

KÖNNTE AUCH JAKOB EIN MIETSPARER WERDEN?

Ja! Denn von seinem Haushaltseinkommen werden Werbungskosten, ein Pauschalbetrag für Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung und Altersvorsorge sowie ein Freibetrag für seine Unterhaltszahlungen abgezogen. Das bereinigte Haushaltseinkommen von Jakob liegt damit innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenze.

WAS HAT ES MIT DEM „BEREINIGTEN EINKOMMEN“ AUF SICH?

Die Berechnung muss für jeden Fall individuell gemacht werden, denn es können so viele individuelle Dinge vom jährlichen  Haushaltseinkommen brutto abgezogen werden, die sich hier nicht alle darstellen lassen.

Ihr jährlichen Haushaltseinkommen brutto setzt sich aus dem gesamten Verdienst aller in der Wohnung lebenden Personen zusammen. Die Berechnungsgrundlage für Mietsparer ist aber das sogenannte „bereinigte“ Haushaltseinkommen.

Beim bereinigten Haushaltseinkommen werden z.B. abgezogen:

  • Schwerbehinderungen ab 50%
  • Werbungskosten
  • Pauschalabzug für Renten-, Pflege- und Krankenversicherung sowie Steuern
  • Unterhaltsleistungen
  • Kinderfreibeträge

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