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Jetzt Mietsparer werden!

Hintergrundwissen über die Einkommensorientierte Förderung - kurz EOF

FACHWISSEN

Die Einkommensorientierte Förderung gilt für Mieter, die in eine neue, EOF-geförderte Wohnung ziehen möchten. Bereits VOR Baubeginn muss der Antrag seitens des Bauträgers gestellt werden, wie viele EOF-Wohnungen er bauen wird. Diese Wohnungen sind an das EOF-Programm gebunden. D.h. nur „Mietsparer“ dürfen in diese Wohnungen einziehen.

Hier finden Sie eine Liste mit Links zu weiteren ausführlichen Informationen über EOF.

MERKBLATT VOM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM FÜR WOHNEN, BAU UND VERKEHR
GESETZESTEXT DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEI
ÜBERSICHT ZUR EOF VON DER BAYERN LABO

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