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Jetzt Mietsparer werden!

Im virtuellen Gespräch machen wir aus Ihren Fragezeichen Ausrufezeichen

IM GESPRÄCH MIT DEM SWW

Wir beantworten Ihre Fragen. Und wenn noch Fragen offen geblieben sind, dann ist unser Vermietungsteam gerne für Sie da!

Nein, jeder kann sich auf eine Wohnung bewerben. Die Vergabe hängt von den gesetzlichen
Kriterien ab, u.a. von der Höhe des Einkommens.

Nein, denn der „Mietsparer“ (offiziell heißt es EOF – einkommensorientierte Förderung) ist ein Zuschuss des Freistaates Bayern, der nur für Mietwohnungen gilt, die VOR Baubeginn beim Freistaat für das EOF Programm angemeldet wurden. Aktuell sind das die 66 neuen Wohnungen im Goethe+.

Das ist die sogenannte „einkommensorientierte Förderung“ (kurz EOF). Mehr dazu
erfahren Sie unter HINTERGRUNDWISSEN.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Einkommen ab. Diese Berechnung macht das
Landratsamt mit Ihnen.

Nein, es gibt viele Faktoren, von denen der Zuschuss abhängt. Und es ist auch möglich, dass
Sie zwar grundsätzlich einen Zuschuss bekommen können, aber bereits alle Wohnungen für
Mietsparer vergeben sind.

Nein, Sie können so lange Sie möchten in der Wohnung bleiben, gerne auch Ihr ganzes
Leben. Darum sprechen wir auch gerne von „Lebenszeit-Wohnung“. Sie bekommen einen
unbefristeten Mietvertrag mit den gesetzlichen Bestimmungen und Kündigungsfristen.

Ja, denn nur bestimmte Wohnungsanbieter (kommunale Wohnungsbauunternehmen,
Genossenschaften, kirchliche Träger etc.) können mit der einkommensorientierten
Förderung (kurz EOF) Wohnungen für Mietsparer anbieten.

Der Mietsparer – offiziell „einkommensorientierte Förderung“ (kurz EOF) soll verdeutlichen, dass auch Menschen mit durchschnittlichem und gutem Einkommen Anspruch auf eine Förderung haben. Es soll die Menschen dazu anregen sich überhaupt einmal mit dem Gedanken auseinander zu setzen, ob sie in den Genuss eines staatlichen Zuschusses zu ihrer Miete kommen könnten. Wir wollen darüber aufklären, dass die Neubauwohnungen durch den EOF-Zuschuss zu einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis angemietet werden können. 

Da ist das Landratsamt für Sie zuständig. Aber auch das SWW kann Sie unterstützen.

Ja, wenn die Kriterien nicht erfüllt werden, dann wird der Antrag leider abgelehnt. Wir
haben aber auch andere Wohnungen im Angebot, so dass Sie trotzdem eine Wohnung
beim SWW finden können.

Die meisten Wohnungen sind neu oder wenige Jahre alt. Im Jahr 2015 wurden die ersten
Mietsparer-Wohnungen gebaut.

Leider nein, denn die Wohnungen sind bei der Vergabe an den Zuschuss gebunden. Bereits
vor Beginn des Baus wird die Anzahl der Wohnungen für Mietsparer festgelegt. Da legt der
Freistaat Bayern großen Wert darauf.

Da es sich gerade bei den aktuellen Mietsparer-Wohnungen um Neubauten handelt, sind
diese hochpreisiger als Bestandswohnungen.
Bei Interesse an günstigeren Wohnungen melden Sie sich gerne HIER an.

Die Summe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder, dazu zählt: Bruttolohn/-gehalt,
Renten, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, aber auch Unterhaltszahlungen,
Sonderzahlungen, Pflegegelder und Zinseinkünfte, etc.

Vom bereinigten Haushaltseinkommen spricht man, wenn alle sogenannten
Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden. Das sind zum Beispiel:
Werbungskosten, ein pauschaler Abzug von 10% des Bruttoeinkommens für Steuern,
Sozialversicherungen und Altersvorsorge sowie individuelle Freibeträge.

Nein, das sind völlig verschiedene Dinge. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in
Deutschland. Je nach Einkommen können Sie sogar das Wohngeld zusätzlich zur
Mietsparer-Wohnung beantragen.

Leider nein. Sobald Wohneigentum vorhanden ist, kann man kein Mietsparer mehr werden.

Ihre Ansprechpartner